Corona-Update

Die weltweite Corona-Pandemie zeichnet sich durch hohe Dynamik und außergewöhnliche Umstände in nahezu allen Lebenslagen aus. Aufgrund verschiedener Regelungen und Vorschriften, die vom Bund, dem Land und der Hansestadt Lübeck zwischenzeitlich erlassen und geändert worden sind, kann ein generelles Verbot von Winterarbeiten durch Eigner an ihren Booten nicht aufrecht erhalten werden. Allerdings gibt es weiterhin und neuerlich strikte Auflagen und Einschränkungen, die unbedingt einzuhalten sind. Das heißt konkret mit Gültigkeit bis einschließlich 19.04.2020:

1) Soweit die geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung eingehalten werden (nicht mehr als 2 Personen oder Mitglieder der Hausgemeinschaft, Abstand halten) und keine Infrastruktur des Vereins genutzt wird, wie z.B. Strom, sind Winterlagerarbeiten zur Werterhaltung des eigenen Bootes und zur Gefahrenabwehr noch erlaubt.(Dieser Text ist wörtlich zitiert aus einer offiziellen Beantwortung von häufig gestellten Fragen durch das verordnende Ministerium.)  

2) Beim Zugang zum Gelände und dem Weg zum Boot ist auf Kontaktvermeidung zu achten (Hygieneregeln, Abstand 2 m).

3) Das Tor darf nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Es ist grundsätzlich stets verschlossen zu halten.

4) Der Hafen, das Clubhaus, die Sanitäranlagen, die Veranda und die Werkstatt dürfen nicht benutzt werden.

5) Alle Mitglieder haben durch ihr Verhalten und Handeln eigenverantwortlich sicherzustellen, dass der Eindruck von Zusammenkünften nicht entstehen kann.

 

Die Wasserschutzpolizei hat bereits Kontrollen durchgeführt und weitere angekündigt. Dabei wird auf das Verbot von Zusammenkünften geachtet und dieser Tatbestand streng ausgelegt.

Daher ein Appell oder auch nur die Bitte an euch alle: Vermeidet das Anfahren des Vereins bis zum 19.04. soweit wie möglich!

 

Wir werden das Schild am Tor in folgender Weise anpassen:

"Bekanntmachung
Bis zum 19.04.2020 ist der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände und im Hafen untersagt, ebenso die Nutzung sämtlicher Einrichtungen. Zulässig ist lediglich ein Betreten des Geländes zu Kontrollzwecken und zur Durchführung zulässiger Arbeiten zur Werterhaltung und Gefahrenabwehr am eigenen Boot. Nähere Erläuterungen finden sich auf unserer Internetseite.

05.04.2020

Der Vorstand des YKL"

 

Da wir frühestens am 23.05. ins Wasser kommen, bleiben mit Sicherheit noch viele Tage im Mai mit gutem Wetter.

Über die folgenden Links erhaltet ihr weitergehende Informationen von offizieller Stelle:

https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/gesundheitsamt/infektionssc...

https://www.elwis.de/DE/dynamisch/BfS/index.php?target=3&source=2&db_id=...

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/fr...

Für unsere Mitglieder außerhalb Schleswig-Holsteins gelten besondere Regelungen, siehe:

https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200323...

 

Wir informieren an dieser Stelle, sowie es Neuigkeiten und Änderungen gibt. Bleibt gesund und träumt vom Meer.

 

Euer Vorstand